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   OVG Berlin, 27.07.1995 - 6 S 120.95   

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https://dejure.org/1995,3229
OVG Berlin, 27.07.1995 - 6 S 120.95 (https://dejure.org/1995,3229)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27.07.1995 - 6 S 120.95 (https://dejure.org/1995,3229)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - 6 S 120.95 (https://dejure.org/1995,3229)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilferecht; Anrechnung; Kindergeld; Ausbildungsförderung; Zweckbestimmte Leistung; Notwendiger Lebensunterhalt

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 157
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VG Saarlouis, 12.05.2017 - 3 K 369/16

    Erlass des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege;

    Während im originär sozialhilferechtlichen Bereich in der bundessozialgerichtlichen Rechtsprechung zum sog. Schüler-BAföG (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG) pauschal ein Anteil von 20% als für die Ausbildung bestimmt angesehen und nicht als Einkommen berücksichtigt wird(Vgl. für das SGB II: BSG v. 17.03.2009 - B 14 AS 63/07 R - FEVS 61, 119; Schmidt in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 83 SGB XII, Rn. 14. Für das SGB XII (noch zum BSHG)): pauschal 15% nach OVG Hamburg, FEVS 47, 112; konkrete Berechnung nach OVG Berlin, B. v. 27.07.1995 - 6 S 120/95 - NVwZ-RR 1996, 157.), ist dies auf die hiesige Situation unter bloß entsprechender Anwendung des § 83 SGB XII i. V. m. § 90 Abs. 4 S. 1 SGB VIII nicht übertragbar.(A.A. wohl OVG für das Land Schleswig-Holstein, U. v. 27.11.2014, Az: 3 LB 1/12, juris, das insoweit die Vorinstanz nicht beanstandet hat.) Die Leistungen nach SGB XII dienen der Sicherung des Lebensunterhalts und sind insoweit (zu 80 %) teilidentisch mit den Leistungen der Bundesausbildungsförderung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2009 - L 28 AS 1919/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausnahme vom Leistungsausschluss für

    Während das OVG Berlin in einem Beschluss vom 27. Juli 1995 (6 S 120.95, NVwZ-RR 1996, 157 f.) davon ausgegangen war, dass der Ausbildungsanteil konkret berechnet werden müsste, hat das Hamburgische OVG für die Regelung des früheren § 77 Abs. 1 BSHG angenommen, dass der auf die Ausbildung entfallende Anteil pauschalierend mit 15 % anzusetzen sei (vgl. Urteil vom 09.02.1996 - Bf IV 5/92 - zitiert nach juris, Leitsatz und Rn. 32 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2007 - L 5 AS 1191/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Während das OVG Berlin in einem Beschluss vom 27. Juli 1995 (6 S 120.95, NVwZ-RR 1996, 157 f.) davon ausgegangen war, dass der Ausbildungsanteil konkret berechnet werden müsste, hat das Hamburgische OVG für die Regelung des früheren § 77 Abs. 1 BSHG angenommen, dass der auf die Ausbildung entfallende Anteil pauschalierend mit 15 % anzusetzen sei (vgl. Urteil vom 09.02.1996 - Bf IV 5/92 - zitiert nach juris, Leitsatz und Rn. 32 f.).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 4 L 3272/99

    Einstandsgemeinschaft; Hilfe zum Lebensunterhalt; Kindergeld; Kopfteilsprinzip;

    Er schließt sich vielmehr der Auffassung des OVG Berlin (Beschl. v. 27. Juli 1995 - 6 S 120.95 -, FEVS 46, 245) an, das entschieden hat, das Kindergeld sei nur insoweit auf den Bedarf der Kinder anzurechnen, als es ihre Mutter, die Ausbildungsförderung in einer Höhe erhalte, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht voll decke, für den eigenen notwendigen Lebensunterhalt nicht brauche.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2007 - L 5 B 949/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Während das OVG Berlin in einem Beschluss vom 27. Juli 1995 (6 S 120.95, NVwZ-RR 1996, 157 f.) davon ausgegangen war, dass der Ausbildungsanteil konkret berechnet werden müsste, hat das Hamburgische OVG für die Regelung des früheren § 77 Abs. 1 BSHG angenommen, dass der auf die Ausbildung entfallende Anteil pauschalierend mit 15 % anzusetzen sei (vgl. Urteil vom 09.02.1996 - Bf IV 5/92 - zitiert nach juris, Leitsatz und Rn. 32 f.).
  • VG Arnsberg, 15.01.2001 - 14 K 4759/99

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung weiterer

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. September 1999 - 4 M 3318/99 -, FEVS Bd. 51, 376, 377; OVG Saarlouis, Urteil vom 18. September 1989 - 1 W 139/89 -, FEVS, Bd. 42, 17, 19 f.; OVG Bautzen, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 2 S 614/95 -, FEVS Bd. 48, 488, 494 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 6 S 120.95 -, FEVS Bd. 46, 245, 246 f. (danach ist das Kindergeld nur insoweit auf den Bedarf der Kinder anzurechnen, als die Mutter es für den eigenen notwendigen Lebensunterhalt nicht braucht).
  • OVG Hamburg, 03.04.2002 - 4 Bs 20/02

    Kindergeld als sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen im Sinne von § 76

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  • FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03

    Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags bei Zahlung einer Steuervergütung

    In diesem Zusammenhang vertrat die Rechtsprechung die Ansicht, von einem derartigen Zuwendungsakt könne nicht ausgegangen werden, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil das Kindergeld zur Sicherung seines Existenzminimums benötige (OVG Hamburg, Beschluss vom 3. April 2002 4 Bs 20/02, NVwZ-RR 2002, 756; OVG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 1995 6 S 120/95, NVwZ-RR 1996, 157; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 1999 4 M 5628/96, FEVS 51, 335).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.1998 - 4 O 2762/98

    Zuwendung eines Teils des Kindergeldes an den studierenden Ehegatten, der

    Dem Begehren, ihnen laufende Leistungen zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung von nicht mehr als 220,-- DM Kindergeld als Einkommen zu gewähren, kann im Lichte des Beschlusses des OVG Berlin vom 22. Juli 1995 (- 6 S 120.95 - FEVS 46, 245), auf den sie sich berufen, das Verwaltungsgericht aber nicht eingegangen ist, hinreichende Aussicht auf Erfolg nicht abgesprochen werden.
  • VG Kassel, 26.02.2004 - 7 G 292/04
    Obwohl das Kindergeld in erster Linie den Zweck hat, das Existenzminimum des Kindes abzusichern (vgl. Hess.VGH, B. v. 17.02.2000 - 1 TG 444/00 - DVBl. 2000, S. 1216 f.), ist es deshalb dem Elternteil als eigenes Einkommen zu belassen, soweit er es zur Deckung seines eigenen notwendigen Lebensunterhalts benötigt (OVG Lüneburg, B. v. 19.04.1999 - 4 M 5628/96 - FEVS 51, S. 335 ff.; OVG Berlin, B. v. 27.07.1995 - 6 S 120.95 - FEVS 46; S. 245 ff.).
  • VG Kassel, 09.07.2003 - 7 G 1216/03
  • VG Kassel, 22.08.2003 - 7 G 1914/03
  • VG Düsseldorf, 14.06.2002 - 21 K 7292/00

    Einordnung von Kindergeld im Rahmen der Sozialhilfebewilligung als Einkommen des

  • VG Düsseldorf, 22.01.2004 - 21 K 5823/03

    Bewilligung von Grundsicherungsleistungen für einen Schwerbehinderten ohne eine

  • SG Berlin, 18.01.2006 - S 55 AS 6609/05
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